Leitsätze beim Abfischen der Winterungen in der Karpfenteichwirtschaft

Leitsätze beim Abfischen der Winterungen in der Karpfenteichwirtschaft
vor dem Hintergrund der Ausgangsbeschränkung anlässlich Corona-Pandemie


Stand: 23.03.2020


Die Abfischungen der dicht besetzten Winterungen muss nun bei steigenden Temperaturen im Frühjahr erfolgen. Die Gefährdung der wertvollen Satzfische durch die Ausbreitung von Parasiten und anderen Krankheiten steigt sonst zu stark.
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sollen vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der am 20.03.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) verfügten Aus-gangsbeschränkung, die nachfolgenden Leitsätze beachtet werden. Sofern es zusätzliche Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden gibt, sollte bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachgefragt werden, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (siehe Merkblatt des StMGP) sind zu beachten.


Abfischen:
1. Abfischen, mit so wenigen Personen wie möglich.
2. Die Helfer stammen möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft. In jedem Fall soll der Helfer-kreis auf ein Minimum beschränkt werden.
3. Wo immer möglich den Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.
4. Spaziergänger sind aufzufordern, den notwendigen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.


Fischverkauf:
1. Kunden sollen nach Möglichkeit zeitlich getrennt bedient werden und zumindest örtlich getrennt voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten.
2. Kunden sollen am Teichdamm am besten in den jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben.
3. Bargeldloser Zahlungsverkehr ist anzustreben.
4. Bei notwendiger Barzahlung direkten menschlichen Kontakt/ Nähe vermeiden.
Der Teichwirt soll aktiv darauf achten, dass diese Regeln eingehalten werden!
Viel Gesundheit

FV Weißenstadt

Post Author: Udo Schlenker