Fischerprüfung

Anmeldung zur schriftlichen Staatlichen Fischerprüfung

Die schriftliche Form der staatliche Fischerprüfung gibt es seit 1971 und führt nach Bestehen der Prüfung zum Fischereischein. Diese Prüfungsform wird 2015 durch die Online-Prüfung abgelöst. Somit wird die schriftliche Fischerprüfung das letzte Mal im Jahr 2014 stattfinden. Einen Nachholtermin wird es 2014 nicht mehr geben, da die Prüfungen durch die Online-Prüfungen abgedeckt sein werden.

Allgemein

1. Registrieren im Online-System

Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online-Fischerprüfung in der Fachanwendung Fischerprüfung (www.fischerpruefung-online-bayern.de) registrieren.

Die Registrierung kannst du

– entweder online vornehmen (siehe Startseite)
– oder durch Ausfüllen eines Formblatts vom LFV Bayern e.V. erledigen lassen.

Als registrierter Anwender kannst du jederzeit deinen Status bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen. Gleichfalls kannst du deine persönlichen Daten komfortabel einsehen, bearbeiten oder löschen.

2. Vorbereitungslehrgang

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge (Kurse) sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen, oder eingeschränkt auf deinem Wohnort oder einen andern frei wählbaren Ort kannst du dir anzeigen lassen.
Als registrierter Anwender kannst du dich gleich zu einem passenden Kurs anmelden. Der Kursleiter wird Dich nun durch die Ausbildung führen und deinen Ausbildungsstand im System dokumentieren.

Lehrinhalt, Prüfungsstoff

Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete:

– Fischkunde
– Gewässerkunde
– Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
– Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
– Einschlägige Rechtsvorschriften
– praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
– praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische

In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je zwei Stunden. Weitere 11 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten).

Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an. Empfehlung der Prüfungsbehörde: Besuche alle Unterrichtsstunden, die in deinem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist. Damit ist sichergestellt, dass du den gesamten prüfungsrelevanten Stoff gehört hast.

3. Anmeldung zur Online-Prüfung

Erst wenn Du den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand erreicht hast, und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für Dich die Online-Buchung eines Prüfungstermins freigegeben. (Die zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht möglich). Die Buchung einer für Dich örtlich und terminlich passenden Prüfung kannst Du selbst vornehmen, oder stellvertretend durch deinem Kursleiter oder den Landesfischereiverband Bayern e.V. durchführen lassen.

Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 30 €) können noch folgende Zusatzoptionen ausgewählt werden:
– Prüfungssprache: englisch (+ 16 €)
– Prüfungssprache: russisch (+ 16 €)
– Prüfung mit einem Dolmetscher
– Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €)

Nach Verbuchung der Prüfungsgebühren im System ist der Prüfungsplatz für Dich reserviert und Du erhältst hierzu ein Ladungsschreiben per Post zugestellt.

Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 14 Tage vor deren Stattfinden kostenfrei möglich.

4. Übungsprüfung

Du kannst den Prüfungsablauf sowie Erscheinungsbild und die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen an Hand von wenigen ausgewählten Fragen trainieren.

5. Prüfung

Am ausgewiesenen Prüfungstag kommst Du eine 1/2 Stunde vor Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal und bringst folgende Unterlagen mit:

– Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
– Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
– Das Ladungsschreiben

Du darfst während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften wirst Du von der Prüfung ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 AVBayFiG). Nimm deshalb keine unerlaubten Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum.

Am Bildschirm des Prüfungslokals erhältst Du 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Du online, per Mausklick beantworten musst. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten hast du 1 Stunde Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird zentral erstellt und Dir zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt.

Haben Du die Prüfung nicht bestanden, kannst du diese jeder Zeit wiederholen, da der Ausbildungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert.

6. Fischereischein

Die Gemeindeverwaltung deines Wohnsitzes ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Falls Du die Prüfung bestanden hast, kannst du bei Vorlage

– des Prüfungszeugnisses
– und eines aktuellen Passbildes

den Fischereischein beantragen.

Bei Interesse an der staatlichen Fischerprüfung bitte beim
Fischereiverein Weißenstadt melden.

für Anmeldung und Fragen gehe auf Kontakt