Gewässerordnung Stand 26.3.2025
- Die Angelfischerei ist waidgerecht auszuüben
- Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handangeln vom Ufer aus.
- Es darf vom 1.Januar bis 31.Dezember geangelt werden, wenn die Gewässer eisfrei sind. Eisangeln ist verboten.
Die aktuellen Fangzeiten und Fangbeschränkungen des FV Weißenstadt sind strikt zu beachten! - Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Spinnfischen und Angeln mit Köderfisch verboten.
- Nach Besatzmaßnahmen ist das Angeln verboten.
- Alle Gewässersperren sind einzuhalten. Sie werden auf dieser Seite oder auf der Homepage oder Anbringung von Hinweisschildern am Gewässer bekanntgegeben.
- Das Senken auf Köderfische ist verboten.
- Lebender Köderfisch ist verboten.
- Ausgelegte Angeln müssen immer beaufsichtigt werden.
- Jeder Angler ist verpflichtet den Fang sofort mit Datum, Uhrzeit, Gewässer und Länge einzutragen.
- in den Erlaubnisschein mit nicht löschbarem Stift
oder - in der Fangliste elektronischen Angelkarte bei Hejfish (bei der elektronischen Angelkarte ist die elektronische Erfassung verpflichtend).
- Erst Eintragen, dann Angel wieder auswerfen. Wird ein Angler ohne Eintragung des Fanges angetroffen, wird der Erlaubnisschein entzogen. Das Austauschen von maßigen Fischen ist verboten.
- in den Erlaubnisschein mit nicht löschbarem Stift
- Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort zurückzusetzen.
- Jeder Angler ist verpflichtet einen eigenen knotenfreien Setzkescher zu benutzen.
- Verangelte Fische und Innereien müssen mitgenommen werden.
- Die Verordnung vom Regierungsbezirk Oberfranken ist zu beachten. Es gelten die Schonzeiten und Schonmaße der AVBay FiG. Vereinsinterne Regelungen sind zu beachten.
- Fische die außerhalb der Schonzeit gefangen werden und das Schonmaß erreicht haben dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Das Befahren des Seeweges ist verboten.
- Zelte mit und ohne Boden sind nicht erlaubt. Nachtangeln ist erlaubt.
- Bei Betrieb an der Wasserwachthütte ist ein Abstand von 30 Metern zur Hütte und den Booten einzuhalten.
- Jedes Mitglied ist angehalten, die Ordnung an den Gewässern zu kontrollieren und bei Verstößen die Vorstandschaft zu informieren.
- Am See ist auf Badegäste Surf und Segelbetrieb Rücksicht zu nehmen.
- Für Flur und Umweltschäden sowie Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen.
- Den Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
- Verstöße gegen die Gewässerordnung führen zum sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines.
Übersicht Fangzeiten und Fangbeschränkungen
FV Weißenstadt
Soweit hier nicht anders geregelt, gelten die Schonzeiten und Schonmaße
- des Fischereiverbandes Oberfranken
- gemäß der Regelung in AVBayFiG
- Übersicht Stand 1.1.2023: Schonmaße und Schonzeiten in Bayern Stand 1.1.2023 – Fischereiverein Weißenstadt
Fangzeiten:
- alle Stillgewässer: 01.01-31.12
- Fließgewässer Eger & Rösla: 01.01.-31.12
- Mittelberganlage: 01.06-31.12 wenn eisfrei, 0-24 Uhr (nur für Mitglieder mit Saisonkarte Premium)
Schonzeiten für Friedfische:
- Vereinsgewässer 21.10-30.11 (Besatzfenster)
- Weissenstädter See 15.11.-15.12. (Besatzfenster)
Fangbeschränkungen Stillgewässer:
Tageskarte: 2 Karpfen , 2 Schleien, 2 Salmoniden,1 Raubfisch (Hecht, Zander), 2 Aale
Wochenkarte : 8 Karpfen, 8 Schleien, 8 Salmoniden, 8 Aale, 3 Raubfische (Hecht oder Zander)
Saisonkarte Premium: 25 Karpfen, 20 Schleien, 15 Aale, 20 Salmoniden, 12 Raubfische
Saisonkarte Exklusiv: Tagesfangsatz 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Salmoniden, 2 Aale, 1 Hecht oder Zander
(Fangbeschränkung insgesamt 4 Karpfen, 4 Schleien, 4 Salmoniden, 6 Aale, 1 Hecht oder Zander)
Fangbeschränkungen Fließgewässer Eger:
Tageskarte: 2 Karpfen , 2 Schleien, 2 Salmoniden, 1 Aal, Raubfische frei
Wochenkarte: 6 Karpfen , 6 Schleien, 6 Salmoniden, 3 Aal, Raubfische frei
Saisonkarte/Jahreskarte: 15 Salmoniden, Rest frei
Fangbeschränkungen Fließgewässer Rösla:
Tageskarte: 1 Salmonid, Rest frei
Saisonkarte/Jahreskarte: 10 Salmoniden, Rest frei
Tagesfangmengen sind bei allen Karten zu beachten!
Besonderes:
- Bei Hecht u. Zander gilt die gleiche Schonzeit -> 15.02-30.04 gesperrt
- Für Hecht gilt ein Mindestmaß vom 60cm!
- Ist die Tagesfangmenge auf Hecht oder Zander erreicht, ist das Spinn,- und Raubfischangeln prinzipiell einzustellen.
- Saisonkarte Premium inkl. Fließgewässer: Es gilt die Beschränkung der Saison- bzw. Tageskarte für das jeweilige Gewässer.
Für Weißfische besteht bei allen Karten Mitnahmepflicht!
Gefangene Fische die das gesetzliche Schonmaß erreicht haben, dürfen nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden. Bei Verstoß wird der Erlaubnisschein eingezogen.
Die Gewässerordnung auf der Angelkarte sowie sonstige Bedingungen auf der Angelkarte sind einzuhalten.
Anlage: Schonmaße und Schonzeiten in Bayern Stand 1.1.2023 – ohne Gewähr -> Aktualität prüfen